Die dritte Säule in der Schweiz

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Die dritte Säule - ein Schlüsselelement der individuellen Ruhestandsplanung

Das schweizerische System der sozialen Sicherheit stützt sich auf drei Säulen. Die Dritte Säule stellt die fakultativ und individuell Vorsorgeplan, der die Leistungen der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) ergänzen soll. Sie eignet sich insbesondere zur Überbrückung von Vorsorgelücken und zur flexibleren Planung der finanziellen Zukunft.

Arten der dritten Säule

In der Schweiz gibt es zwei Hauptformen der dritten Säule:

  • Säule 3a (eingeschränkt):
    Sie ist den Erwerbstätigen (Arbeitnehmern oder Selbstständigen) vorbehalten und ermöglicht jährliche Beiträge, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Sie unterliegt bestimmten Beschränkungen und Auflagen (z. B. Entnahme nur in bestimmten Fällen).
  • Säule 3b (frei):
    Sie ist flexibler und auch für Personen ohne Erwerbstätigkeit zugänglich. Sie bietet keine unmittelbaren Steuervorteile, aber weitgehende Freiheit bei der Verwaltung und Entnahme von Kapital.
  • Steuerliche Vorteile: Die in der Säule 3a einbezahlten Beiträge können bis zu einer jährlich festgelegten Grenze (CHF 7'056 für Arbeitnehmer im Jahr 2025) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Ruhestandsplanung: Sie ermöglicht es, Lücken in der staatlichen und betrieblichen Altersvorsorge auszugleichen.
  • Flexibilität für spezifische Ziele: Sie können die Mittel für den Kauf Ihres ersten Eigenheims, für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder für einen endgültigen Umzug ins Ausland verwenden.
  • Zusätzlicher Schutz: Sie bietet Schutz im Todesfall oder bei Invalidität. Wenn der Versicherte nicht mehr arbeiten kann, übernimmt die Versicherung die verbleibenden Prämien und garantiert die letzte Leistung.
  • Nachfolgeplanung:
    Im Todesfall wird das Kapital an die bezeichneten Begünstigten ausbezahlt, ohne dass ein Nachlassverfahren durchgeführt werden muss (in vielen Kantonen steuerfrei). Rechtliche Verpflichtungen für die Erben werden so vermieden (völlige Freiheit bei der Wahl des oder der Begünstigten)
  • Das Kapital ist in der Regel bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter gebunden.
  • Ein Vorbezug ist nur unter bestimmten Umständen möglich (z. B. Kauf eines Eigenheims, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Auswanderung, Vorruhestand).
  • Die Leistungen unterliegen einer gesonderten und begünstigten Besteuerung bei Bezug.

Um diesen Zwang zu umgehen und die Möglichkeit des Vorbezugs zu haben, kann man sich für die Säule 3b entscheiden. Die Säule 3b kann auch bei der Beantragung von Krediten bei Banken erhebliche Vorteile bringen (bessere Zinssätze und leichtere Kreditvergabe). Bei der 3b geht jedoch der Steuervorteil verloren.